Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend.

Lieferverträge kommen, soweit sie auch durch Vermittler oder Vertreter entgegengenommen werden, erst aufgrund unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam zustande. Jede Warenbestellung setzt eine vorherige Anmeldung bei uns voraus. Eine Mehrfachanmeldung unter verschiedenen Namen oder Adressen ist unzulässig. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Anmeldeverfahrens wird der Käufer von uns zum System zugelassen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware. Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen stets eventuellen Einkaufsbedingungen des Käufers vor, es sei denn, wir anerkennen abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich.

2. Lieferung auf Kredit / Rücktritt

Grundlage von Lieferungen auf Zahlungsziel ist stets die unverminderte Kreditwürdigkeit des Käufers. Vorgenommene Lieferungen auf Kredit verpflichten uns nicht, auch auf künftige Lieferungen Zahlungsziele einzuräumen. Wir sind berechtigt, jederzeit auf Vorauskasse zu bestehen. Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, insbesondere bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens, bei Scheckprotesten, Verletzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns  oder Dritten, u. dgl. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3. Liefertermin / Lieferverzug / Höhere Gewalt / Rücktritt

a. Genannte Liefertermine sind nur im Rahmen unserer Liefermöglichkeit verbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir sind stets bemüht, alle Liefertermine pünktlich einzuhalten.

b. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist des § 326 BGB ist auf mindestens 4 Wochen zu bemessen.

c. Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Blockaden, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns, u.ä.) sowie unvorhersehbare oder unbeeinflußbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Lieferungen nach Wegfall des hindernden Ereignisses kann der Käufer dann ablehnen, wenn er nachweist, daß die spätere Lieferung für ihn nicht mehr von Interesse ist.

4. Annahmeverzug

a. Der Käufer hat für termingerechte Abnahmebereitschaft Sorge zu tragen. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug (Annahmeverzug), so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.

b. Nimmt der Käufer die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Bereitstellung, bzw. bei avisiertem Versand umgehend ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen oder die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

5. Erfüllungsort / Gefahrübergang

a. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Kunden ist Karlsruhe.

b. Die Gefahr für Lieferungen und Leistungen durch uns geht - auch bei frachtfreier Lieferung - spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem die Ware unser Haupt- oder Auslieferungslager verläßt bzw. die Leistung an unserem Sitz oder an unserer Niederlassung oder an unserem Auslieferungslager erbracht ist. Erfolgt eine Lieferung / Leistung aus einer Niederlassung / Auslieferungslager, so bleibt die Festlegung des Erfüllungsortes hiervon unberührt.

6. Preise

a. Unsere Angebotspreise verstehen sich netto in EURO (sofern entsprechend gekennzeichnet oder gesetzlich vorgeschrieben) und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Hauptlager. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet.

b. Bei Auftragswerten unter EURO 100,- netto im Einzelfall können wir einen Aufschlag für Frachtkostenbeteiligung in Höhe von EURO 9,90 erheben .

c. Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtag gültigen Preisen.

d. Bestätigte Preise gelten - soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde - jeweils für 30 Tage ab Vertragsschluß, sowohl für Kaufleute, alsauch für Nichtkaufleute. Nach Ablauf der Frist sind neue Vertragsvereinbarungen zu treffen.

e. Preisänderungen bleiben in jedem Falle - auch bei einer Festpreisvereinbarung - jederzeit vorbehalten, wenn sich für die Mineralölwirtschaft insgesamt fiskalische Abgaben (z.B. Mineralölsteuer, Abgaben, u. dgl.) Frachten, Rohstoffpreise und sonstige Kosten ändern

Wir bemühen uns immer um ordnungsgemäße Lieferung.

Ist der Käufer ein Verbraucher (§ 13 BGB) verjähren Sachmängelansprüche bezüglich neuer Waren innerhalb von 24 Monaten, bezüglich gebrauchter Waren innerhalb von 12 Monaten. Ist der Käufer ein Unternehmer (§ 14 BGB) verjähren Sachmängelansprüche bezüglich neuer Waren innerhalb von 12 Monaten und sind bezüglich gebrauchter Waren ausgeschlossen.

Eine Gewährleistung unsererseits wird ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware beim Käufer nicht ordnungsgemäß gelagert und gewartet ist oder dem Zugriff Dritter ausgesetzt war. Bei Maschinen führt jeder betriebsfremde Eingriff zum Verlust des Rügerechts. Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden wir die gelieferte Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern oder gegen ein fehlerfreies Produkt austauschen. Nur bei endgültigem Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Besondere Garantieerklä-rungen des Herstellers geben wir in vollem Umfang weiter. Maßgebend sind insoweit die dafür bestehenden Bedingungen des Vorlieferanten (Herstellers), einschließlich der technischen Beschreibung, auch insoweit diese bei Vertragsabschluß mit uns nicht vorgelegen haben. Die Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller Ersatz leistet; eine eigene Verbindlichkeit gegen uns wird nicht begründet.

Alle Angaben über Maße und Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten sind unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben des Lieferanten (Herstellers). Ist der Käufer Kaufmann, so sind alle weitergehenden Ansprüche als die vorstehend genannten, also auch solche, die keine Gewährleistungsansprüche sind, ausgeschlossen.

Sollten wir zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, beschränkt sich dieser in allen Fällen (insbesondere auch im Falle des Verzugs oben gem. Ziffer 3) - soweit gesetzlich zulässig - auf den Wert der einzelnen Lieferung.

Jegliche Schadensersatzansprüche sind auf jeden Fall auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist in allen Fällen ausgeschlossen.

7. Qualitätsbeanstandungen / Mängelrüge

Der Käufer ist verpflichtet, alle erkennbaren und alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 3 Tagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort und vor deren Verwendung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen den Transportführer zu sorgen. Ferner sind uns alle notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beanstandung vor Ort zu ermöglichen.

8. Zahlungsbedingungen / Barzahlung

Unsere Rechnungen sind entsprechend des vereinbarten Zahlungszieles ab Rechnungsdatum fällig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wechsel nehmen wir grundsätzlich nicht an.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern können, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur Folge. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Für alle Zahlungen des Käufers gilt - unabhängig von dessen Bestimmung - § 367 Abs. 1 BGB.

9. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit der Maßgabe der nachstehenden teilweise erweiterten Bedingungen:

a. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die sofortige Rücklieferung aller noch beim Käufer befindlichen und unbezahlten Waren auf Kosten des Käufers zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers an unserem Eigentum ist ausgeschlossen.

Erfolgt die Rücklieferung nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist, so sind wir befugt, die in unserem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Käufers abzuholen oder abholen zu lassen (Wegnahmerecht).

b. Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zu einer - auch nachrangigen - Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht befugt.

c. Alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums sind vom Käufer im voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber uns nachkommt. Er verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung auf Kredit seinerseits das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten. Die daraus sich ergebenden dinglichen Ansprüche gelten schon jetzt als an uns abgetreten.

Die vorstehenden Abtretungen nehmen wir hierdurch an.

d. Von Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten.

e. Bei Zuwiderhandlungen des Käufers hinsichtlich lit. c, Satz 2 und lit. d, sind wir befugt, sofort alle noch offenen Kaufpreisforderungen fällig zu stellen und unabhängig von einer ggf. zuvor getroffenen Fälligkeitsabrede.

f. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm ohne Einschränkung zustehen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen u. Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

g. Vermischung, Verbindung und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Namen, so daß das Miteigentum gem. § 947 ff. BGB unmittelbar auf uns übergeht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für alle Sachen, die in unserem Miteigentum stehen.

10. Rückgaberecht

Ist der Käufer ein Verbraucher (§ 13 BGB), so kann er die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch Rücksendung zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. Brief, Fax oder E-Mail, erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Firma Rüdinger KG, Benzstr. 10-14, 76185 Karlsruhe - oder -

per E-Mail an: info@ruedinger-oel.de

Ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Spezifikationen des Käufers angefertigt wurden.

Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung –wie sie dem Käufer im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung und leiten die für diesen Zweck erforderlichen Daten ggf. an Dienstleister weiter. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung rufen wir ggf. Informationen der SCHUFA und/oder der Creditreform ab. Wenn und soweit wir die Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen, hat der Käufer das Recht, einer derartigen Nutzung jederzeit zu widersprechen. Der Käufer kann sich dazu an folgende Adresse wenden:

info@ruedinger-oel.de

12. Geltung / Rechtsanwendung

Die vorliegende Fassung gilt ab 01.06.2004 und tritt an die Stelle aller früheren Bedingungen. Diesen Bestimmungen gehen weder Handelsbrauch noch abweichende gesetzliche Regelungen vor. Soweit diese allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen keine besondere Regelung enthalten, gelten die deutschen Gesetze.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14. Gerichtsstand

Gerichtstand für Streitigkeiten unter den Vertragsparteien aus dem vorliegenden Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann ist oder wenn der Kunde keinen allg. Gerichtstand in Deutschland hat ( § 38 Abs. II ZPO).